Die Eingliederungshilfe wird ab dem Jahr 2020 aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Besonderes Augenmerk hat der Bundesgesetzgeber hier auf die Personenzentrierung gelegt. Mit der 2. Reformstufe des BTHG sind bereits mit Beginn des Jahres 2018 umfangreiche und detaillierte Regelungen zum Teilhabe- und Gesamtplanverfahren in Kraft getreten. Die inhaltliche Ausgestaltung von Leistungen unter Maßgabe der Personenzentrierung bedingt auch weitreichende Anforderungen an die Bedarfsermittlung und –feststellung. Die Selbstbestimmung und Beteiligung des Leistungsberechtigten wird in den neuen Regelungen gestärkt, die trägerübergreifende Zusammenarbeit soll optimiert werden.
Ein zentrales Element des neuen Gesamtplanverfahrens bildet die Bedarfsermittlung, die gem. §142 Abs. 1 SGB XII (in der ab 01.01.2018 maßgeblichen Fassung des Artikels 12 BTHG) mit Hilfe eines Instruments zu erfolgen hat, dass sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert. Niedersachsen hat mit Wirkung zum 01.01.2018 ein einheitliches Instrument zur BedarfsErmittlung Niedersachsen (kurz: B.E.Ni) eingeführt.(Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie)
Das Unternehmen „Teha – gesellschaftliche Teilhabe gestalten“ unterstützt Städte und Landkreise fachlich bei der Umsetzung des neuen B.E.Ni-Instrument im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren:
- Beratung vor Antragstellung für die nachfragende Person und deren Angehöriger.
- Bei Antragstellung Einbindung aller am Gesamtplanverfahren beteiligter Akteure.
- Durchführung von Hilfeplankonferenzen.
- Fachgerechte Erstellung und Fortschreibung des Hilfebedarfs und Umsetzung in B.E.Ni
- Kontaktaufnahme und Unterstützung der Hilfe- und Leistungserbringer.
- Begleitung/Beratung der leistungsberechtigten Person und der Hilfeanbieter im gesamten Betreuungsverlauf.
Die aktive Mitarbeit von „Teha“ kann sich sowohl über das gesamte Verfahren, wie aber auch nur auf Teilschritte des Prozesses erstrecken, das hängt ganz von Ihren Interessen als Kommune ab.